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JUMO als behördlich anerkannter „Bekannter Versender“ zertifiziert

Seit kurzem gelten beim geschäftlichen Versand von Luftfracht verschärfte Bedingungen. Diese gilt grundsätzlich nur dann als „sicher“ wenn das versendende Unternehmen den Status eines behördlich anerkannten „Bekannten Versender“ besitzt. Die JUMO GmbH & Co. KG hat diese Zertifizierung nach erfolgreicher Auditierung durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) erfolgreich abgeschlossen.

Der Grundgedanke des „Bekannten Versenders“ ist die sichere Lieferkette. Das bedeutet, dass nicht nur der Absender sondern auch der Spediteur und das beauftragte Luftfahrtunternehmen durch das LBA geprüft, zugelassen und überwacht werden. Da bei JUMO die Kundenorientierung einen hohen Stellenwert genießt, ist es für das Fuldaer Unternehmen selbstverständlich, ein sicheres Glied der Lieferkette zu sein.

Die JUMO Unternehmensgruppe hat 24 Tochtergesellschaften im Ausland sowie mehr als 40 Vertretungen weltweit. Am Firmensitz in Fulda werden jährlich etwa 150 Tonnen per Luftfracht an Kunden versandt. Etwa 60 Prozent aller Luftfracht wird in Passagiermaschinen verladen und unterliegt somit höheren Sicherheitsstandards als Sendungen, die in reinen Frachtflugzeugen transportiert werden.

Durch die Zertifizierung zum „Bekannten Versender“ müssen die Versandstücke jetzt nicht mehr aufwendig einzeln, zum Beispiel durch Röntgen oder Sprengstoffspürgeräte, sicherheitsgeprüft werden. Das verkürzt die Durchlaufzeit beim Transport sowie am Flughafen und spart Kosten, die sonst für JUMO- Kunden für das Sichermachen der Luftfrachtsendung anfallen würden.

Christoph Ihrig (Umwelt und Sicherheit), Holger Weß (Versandleiter) und Thomas Erzgräber (IT-Projektmanager) steuerten den Prozess zur Zertifizierung als „Bekannter Versender“ und übernahmen die Funktionen des Luftsicherheitsbeauftragten (Ihrig) und seiner Stellvertreter (Weß und Erzgräber).

Nach der Erstellung eines vom LBA geprüften und zugelassenen Schulungsprogramms durch die Projektleitung fand als nächster Schritt eine vierstündige Schulung für die rund 50 JUMO Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versandbereichs statt.

Im Zuge des Sicherheitsprogramms waren darüber hinaus sowohl bauliche Anpassungen als auch eine Modifizierung der Prozesse erforderlich. Das betraf zum Beispiel die Regelung der Zugangskontrolle und die Sicherung der Bereiche gegen unerlaubtes Eindringen. Durch das LBA wurden diese Maßnahmen im Zuge des Zertifizierungsaudits abgenommen.

Alle im Sicherheitsprogramm aufgeführten Punkte müssen darüber hinaus durch regelmäßige interne Validierungsaudits vom Sicherheitsbeauftragten überprüft werden. Auch das Luftfahrtbundesamt als zuständige Behörde kann jederzeit unangemeldet zu einem Audit erscheinen, um die korrekte Umsetzung des Sicherheitsprogramms zu überprüfen.

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( VCF, 246B)

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